Breitbandausbau nach dem Landesförderprogramm Baden-Württemberg (Betreibermodell)
Ziel des Landesförderprogramms ist der flächendeckende Glasfaserausbau in Baden-Württemberg, um so langfristig die bestmögliche Versorgung mit Highspeed-Internet zu gewährleisten. Kommunen, in denen kein eigenwirtschaftlicher Glasfaserausbau durch ein Telekommunikationsunternehmen erwartet werden kann, erhalten in diesem Fall eine finanzielle Förderung zu Aufbau der passiven Infrastruktur. Im Gegensatz zur aktiven Infrastruktur, die durch den späteren Netzbetreiber installiert wird, verbleiben die Leerrohre und Glasfaserkabel im Eigentum der Kommunen.
Das baden-württembergische Förderprogramm wird im sogenannten "Betreibermodell" umgesetzt. Das bedeutet, dass Landkreise oder Kommunen eine finanzielle Förderung zum Ausbau der sogenannten passiven Infrastruktur (insb. Leerrohre und Glasfaserkabel) bekommen - diese verbleiben auch im Eigentum der Landkreise/Kommunen.
Der Aufbau dieser passiven Netzinfrastruktur sowie der Netzbetrieb werden im Anschluss daran voneinander getrennt europaweit ausgeschrieben. Das für den Netzbetrieb ausgewählte Telekommunikationsunternehmen bezahlt der Kommune/dem Landkreis/dem Zweckverband nach Abschluss des Ausbaus eine Pachtgebühr für die Nutzung der passiven Netzinfrastruktur.
Verantwortlichkeiten Kommune | Landkreis
Übergabe Verantwortlichkeit an die NetCom BW
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