Die NetCom BW erschließt Söhnstetten und Sontheim im Stubental mit Glasfaser, der aktuell modernsten und leistungsstärksten Infrastruktur.
Die NetCom BW treibt derzeit den Breitbandausbau voran. Um von der neuen Infrastruktur und von Internetgeschwindigkeiten mit bis zu 1.000 Mbit/s zu profitieren, ist die Anbindung Ihres Gebäudes mittels eines Telekommunikationsleerrohrs (kurz: TK-Leerrohr) erforderlich. Dieses TK-Leerrohr bieten wir Ihnen kostenfrei* an, soweit in Ihrer Immobilie noch nicht vorhanden. Anschließend wird ein Glasfaserkabel in das vorhandene Leerrohr eingebracht und Sie sind zukünftig mit dem schnellen Glasfasernetz verbunden (FTTB – Fiber to the Building).
Bitte beachten Sie:
Es ist geplant, Dischingen in zwei Abschnitten zu erschließen.
Im ersten Abschnitt wird Dischingen mit Glasfaser erschlossen, für dieses keine Vorvermarktungsquote vorgesehen war.
Im Anschluss folgt der Ausbau von Abschnitt zwei (Iggenhausen, Katzenstein, Osterhofen).
In welchem Abschnitt sich Ihre Adresse befindet, entnehmen Sie bitte hier:
ABSCHNITT 1 - Adressübersicht Dischingen
ABSCHNITT 2 - Adressübersicht Iggenhausen, Katzenstein, Osterhofen
Alles weitere zu Ihrem Bauabschnitt erfahren Sie hier - bitte wählen Sie ihr Gebiet aus:
Fragen und Antworten zum GLASFASER.Gebäudeanschluss
Häufig gestellte Fragen haben wir für Sie im Folgenden zusammengefasst.
Weitere Informationen zu den ersten Schritten zum GLASFASER.Gebäudeanschluss und die Leistungsbeschreibung finden Sie hier:
Nach den Bauarbeiten Ihres Hausanschlusses kann der Dienst Ihnen innerhalb wenigen Tagen oder Wochen zur Verfügung gestellt werden. Dazu müssen wir nur noch die restlichen Kabelarbeiten zum und am Technikstandort (PoP) und deren Dokumentation durchführen. Ein Techniker wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um die Montage des ONT (das Gerät zwischen dem APL und Ihrem Router) im Keller bzw. Technikraum durchzuführen und in diesem Schritt auch die Aufschaltung auszuführen.
Diese verbleibt auf Ihrem Grundstück und Gebäude. Für das Highspeed-Internet über Glasfaser wird das Kupferkabel der Telekom nicht mehr benötigt.
Wenn Sie bereits ein LAN-Kabel (Cat 6 oder höher) in Ihrem Gebäude verlegt haben, können Sie das bestehende Netz weiter nutzen. Sollte eine veraltete Verkabelung in Ihrem Gebäude installiert sein, sollten Sie sich an einen Fachbetrieb oder Elektriker wenden (siehe auch Die ersten Schritte zum Glasfaseranschluss).
Die Stromsteckdose wird für den Signal-Konverter benötigt. Der Konverter ist das Gerät zwischen dem APL und dem Router. Der Konverter wandelt das optische Signal von der Glasfaser in ein elektrisches Signal für den Router um. Deshalb muss die Stromsteckdose in einer Entfernung von max. 1 Meter vom APL montiert werden.
Ein Wechsel mit Übernahme der bestehenden Rufnummern ist immer zum Vertragsende bei Ihrem aktuellen Anbieter möglich. Über Kündigungsfrist und Vertragsende informiert die monatliche Rechnung. DSL-Verträge, bei denen die Erstvertragslaufzeit erfüllt ist, können seit dem neuen Telekommunikationsgesetz (seit Dezember 2021) mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
Ein Downgrade, wie im genannten Beispiel, ist frühestens nach Ende der Erstvertragslaufzeit möglich. Weitere Informationen zu den Wechselmöglichkeiten finden Sie auf der Homepage unter: https://www.netcom-bw.de/bestandskunden/wechselmoeglichkeiten
Für den Signal-Konverter muss in unmittelbarer Nähe ein Stromanschluss bereitgestellt werden (s. Merkblatt). Trassenverlauf und Ort der Hauseinführung wird mit dem Bauunternehmen vor Ort abgestimmt.
"Punkt 3.1 des Dokuments "Vertrag und Nutzungsvereinbarung" bezieht sich nicht auf die Laufzeit des Produkts, dessen Buchung Voraussetzung für einen ansonsten kostenlosen Glasfaserhausanschluss ist. Vielmehr erlaubt er der NetCom BW ausschließlich die zehnjährige Nutzung des Grundstücks für die neugebaute Netzinfrastruktur – d.h. Leerrohre und Glasfaserkabel.
Sofern Sie derzeit einen Anschluss mit einem Telefonpaket nutzen, kündigen wir für Sie Ihren Anschluss bei Ihrem derzeitigen Anbieter. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie die Rufnummer zu Ihrem NetCom BW-Vertrag portieren und diese sich im selben Vorwahlgebiet befindet. Hierfür wird zusätzlich zum Vertrag ein Anbieterwechselformular benötigt. Die Kündigung kann durch uns erst bearbeitet werden, wenn der Breitbandausbau bei Ihnen vor Ort abgeschlossen ist. Beachten Sie bitte grundsätzlich, dass sehr zeitknappe Kündigungen beim aktuellen Telefonanbieter nicht gewährleistet werden können. Reine Internet- oder Preselection-Verträge müssen von Ihnen selbst gekündigt werden. Ausnahme: Wenn Sie Ihre Rufnummer nicht übernehmen möchten, so müssen Sie bei Ihrem derzeitigen Anbieter selbst kündigen. Endgeräte, die Sie von Ihrem derzeitigen Anbieter zur Miete haben, müssen Sie separat kündigen.
Zwischen der Netze BW und dem Hauseigentümer wird ein Vertrag für den Glasfaser-Gebäudeanschluss geschlossen. Dieser ist zwingend erforderlich, damit der Glasfaser-Gebäudeanschluss gebaut werden kann. Dem Eigentümer obliegt die Herstellung der internen Hausverkabelung vom Glasfaser-Gebäudeanschluss bis in die Wohneinheit. Von der NetCom BW wird vorrangig eine sternförmige Verkabelung über Glasfaser oder ein Netzwerkkabel mind. Cat. 6 oder besser empfohlen. Der Abschlusspunkt in den Wohnungen ist an einer zentralen Stelle innerhalb der Wohneinheiten zu wählen. Eine detaillierte Beschreibung finden Sie auf unserer Homepage unter: https://www.netcom-bw.de/neukunden/mehrfamilienhaeuser. Als Mieter können Sie dann unsere Internet-, Telefon- und IPTV-Tarife buchen.
Auf dem Gebäudeanschlussvertrag gibt der Eigentümer die Anzahl der Wohneinheiten (WE) an. Pro Gebäude / Adresse wird ein Gebäudeanschluss hergestellt. Bei einem Mehrfamilienhaus können sich alle WE individuell für einen Tarifvertrag mit der NetCom BW entscheiden. Um unser Angebot des kostenfreien Gebäudeanschlusses zu nutzen, muss pro Haus mindestens ein Dienstevertrag im Tarif GLASFASER.home 300 (oder höher) zustande kommen.
Mit der Glasfaserinfrastruktur haben Sie die modernste und zukunftsfähige Lösung für Ihr Gebäude. Aktuell können Sie mit einem Glasfaser-Gebäudeanschluss bei der NetCom BW als Privatkunde Tarife mit Bandbreiten bis zu 1.000 Mbit/s buchen. Sollten perspektivisch höhere Bandbreiten im Produktportfolio angeboten werden, können Sie diese in der Regel ohne zusätzliche Baumaßnahmen bei Ihnen auf dem Grundstück abschließen.
Sie erwerben in jedem Falle den NetCom BW Router zu einem einmaligen Kaufpreis, auch wenn Sie sich nicht für eine Vor-Ort-Installation entscheiden. Der Router geht nach Bezahlung in Ihr Eigentum über. Details zu den verfügbaren Routermodellen bei der NetCom BW finden Sie unter www.netcom-bw.de/router
Unsere FAQ rund um das Thema Router und Routerfreiheit finden Sie hier: https://www.netcom-bw.de/privatkunden/service-support/faq/routerfreiheit
Im Falle einer Störung melden Sie diese über unser Kontaktformular auf der Homepage. Informationen zu den Entstörzeiten finden Sie bei den Serviceleveln in der Leistungsbeschreibung zu Ihrem Tarif GLASFASER.home.
Für Bestandskunden gelten die gleichen Tarife wie für Neukunden. Für Bestandskunden ist der Wechsel in einen Tarif GLASFASER.home 300, 500 oder 1000 kostenfrei. Für Neukunden fällt ein einmaliges Einrichtungsentgelt in Höhe von 49,00 € an, mit einer Vertragslaufzeit von 24 Monaten.
Unsere Produktinformationsblätter mit Angabe der Mindestbandbreite finden Sie unter: https://www.netcom-bw.de/privatkunden/service-support/downloadcenter und in unseren Leistungsbeschreibungen.
1) Die Sonderaktion ist nur im genannten Vermarktungszeitraum in Ihrer Region, inklusive Beauftragung des Produktes GLASFASER.home ab einer Bandbreite von mindestens 300 Mbit/s, mit einer Vertragslaufzeit von 24 Monaten gültig. Der GLASFASER.Gebäudeanschluss beinhaltet 15 Meter Anbindung ab Grundstücksgrenze bis zur Straßenseitigen Gebäudefront. Ab dem 16. Meter fallen 85,00 € je weiterem Meter an.
2) Flatrate gilt für max. 2 Rufnummern. Preise für zusätzliche Rufnummern und Flatrates siehe Telefonie-Optionen. Die Flatrate gilt nur für Sprachverbindungen ins deutsche Festnetz. Preise für Sonderrufnummern, Mobilfunk und Ausland siehe Verbindungsentgelte.